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Impfpflicht im Pflege- und Gesundheitswesen tritt in Kraft
(PH|Symbolbild) In Einrichtungen wie Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen gilt ab Mittwoch eine Impfpflicht. Beschäftigte mussten Nachweise vorlegen, dass sie geimpft oder genesen sind. Damit sollen Patientinnen und Patienten sowie Pflegebedürftige besser vor einer Corona-Infektion geschützt werden.
Veröffentlicht: Mittwoch, 16.03.2022 06:14
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Die Stadt Köln ging auf Radio Köln-Anfrage von rund 10.000 Pflegekräften aus, die bis dato nicht geimpft sind. Ab Mittwoch drohen Ungeimpften Konsequenzen. Zunächst könne ein Bußgeldverfahren eingeleitet, später kann ihnen auch ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot drohen.
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