
Impfung soll empfindliche Personen schützen
(Symbolbild | GDM) Während alle Welt über das Coronavirus spricht, gibt es seit dem 01. März eine Vorkehrung gegen ein anderes Virus. Das Masernschutzgesetz tritt in Kraft und das betrifft auch viele Gemeinschaftseinrichtungen bei uns in Köln.
Veröffentlicht: Sonntag, 01.03.2020 13:23
Von dem neuen Gesetz betroffen sind Mitarbeiter in Schulen, in Kitas, in Flüchtlingsunterkünften und in medizinischen Einrichtungen. Ziel ist es empfindliche Personen vor einer Ansteckung zu schützen. Konkret bedeutet das Gesetz: Neue Mitarbeiter müssen mit einer ärztlichen Bescheinigung eine Masern-Schutzimpfung nachweisen. Bei Personen, die vor 1970 geboren wurden, wird von einer Immunität ausgegangen. Für bereits beschäftigte Mitarbeiter gilt eine Übergangsfrist bis Mitte 2021.
Die Stadt Köln entwickelt jetzt eine Regelung, um die Immunität zu überprüfen.