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Laut Bundesnotbremse darf die Außengastronomie wieder öffnen, wenn die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegt. Außerdem würden die Ausgangbeschränkungen zumindest nach der Bundesnotbremse wegfallen.
Wir dürften nach Bundesnotbremse dann auch wieder mit insgesamt fünf Menschen aus zwei Haushalten unterwegs sein plus Kinder, bis einschließlich 14 Jahren, sowie vollständig Geimpfte und Genesene.
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