
© CCO
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Zudem wurde eine weitere verstorbene Person im Zusammenhang mit Covid-19 gemeldet. Bei einem Wert von über 35 werden, laut Landesverordnung, neue Einschränkungen in Kraft treten. Dann wären Treffen von nur noch drei Haushalten erlaubt, alternativ können sich dann zehn Personen mit einem entsprechenden Negativtest ohne Haushaltsbegrenzung treffen. Kulturveranstaltungen wären dann auf 500 Personen begrenzt.
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