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Der 16-Jährige hatte laut Aussage Blätter vom Boden aufgesammelt und wollte diese als Cannabis verkaufen. In dem Plastik-Tütchen waren laut Polizei Buchsbaumblätter.
Auch der Handel mit Betäubungsmittel-Attrappen ist strafbar. Deshalb muss sich der Jugendliche jetzt in einem Strafverfahren verantworten.
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