Justiziarin durfte nicht gekündigt werden

(PH) Das Erzbistum Köln hätte seiner früheren Justiziarin nicht kündigen dürfen. Das hat am Dienstagnachmittag das Kölner Arbeitsgericht entschieden. Das Erzbistum hatte seiner langjährigen Justiziarin unter anderem deshalb gekündigt, weil sie am Anfang der Corona-Pandemie ihren rückenschonenden Bürostuhl mit nach Hause genommen hatte.

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Zur Begründung hieß es, die nicht abgesprochene Mitnahme von Eigentum des Arbeitgebers nach Hause stelle zwar eine Pflichtverletzung dar, in der damaligen Situation - kurz nach Ausbruch der Corona-Pandemie - habe das aber nicht ausgereicht, um eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen. Das Erzbistum habe damals der Arbeit im Homeoffice Vorrang eingeräumt. Die dafür notwendige Ausstattung habe es aber so kurzfristig nicht zur Verfügung gestellt. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden

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