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Kameras am Neumarkt bleiben
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Kameras am Neumarkt bleiben

(PR|Foto:Archivbild) Die Polizei darf die Videoüberwachung am Neumarkt fortsetzen. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden und damit den Eilantrag eines Kölners abgelehnt. Seit der Kölner Silvesternacht 2015/16 überwacht die Polizei mit fest installierten Kameras die Bereiche vor Dom und Hauptbahnhof. 2019 wurde die Überwachung dann auf weitere Plätze, wie Neumarkt, Wiener Platz oder Ebertplatz ausgeweitet. 

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Diese Kriminalitätsschwerpunkte seien ohne Videokameras nicht zu kontrollieren, so die Kölner Polizei. Der Antragsteller klagte, weil dies ihn in seinem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletze. Dem ist das Verwaltungsgericht Köln aber nicht gefolgt. Die Videoüberwachung des Neumarktes sei verhältnismäßig. Zwar stelle sie einen erheblichen Eingriff in das Recht dar, diese Beeinträchtigung sei jedoch durch das überwiegende öffentliche Interesse an der Verhinderung und Verfolgung von Straftaten der Straßenkriminalität gerechtfertigt.  


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