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Geklagt hatten Kölner Eltern, die keinen Betreuungsplatz bis zum Abend gefunden haben. Die Stadt hatte ihnen zwar eine Kita vermittelt, dort war aber nach 16.30 Uhr keine Betreuung mehr möglich. Die hätten die Eltern aber aufgrund ihrer Arbeitszeiten gebraucht.
Eine Kita müsse weder mehr Plätze anbieten noch ihre Betreuungszeiten erweitern, urteilten die Richter. Sie verwiesen stattdessen auf die Möglichkeit, eine Tagungsmutter für die Betreuung des Kindes in sogenannten Randzeiten zu finden.
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