
Kein Anspruch auf Schadenersatz bei verpasstem Flieger
(SR|Symbolbild) Viele Urlauberinnen und Urlauber haben derzeit Frust. Wegen des Personalmangels und der teils stundenlangen Wartezeiten an den Sicherheitskontrollen am Kölner Flughafen haben allein am vergangenen Wochenende nach Schätzungen hunderte ihren Flieger verpasst.
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Und sie bleiben wohl auf ihren Kosten sitzen, denn die Verbraucherzentrale sagt: Eine Entschädigung von der Airline gibt es nur, wenn ein Flug annulliert wird. Kommt man einfach zu spät, gibt es nichts, so Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale.
„Im Optimalfall kommt man so rechtzeitig, dass man das auch schafft. Was man aber auch tun sollte, ist, wenn man sieht die Zeit läuft davon und das Boarding wird aufgerufen: Man sollte sich bemerkbar machen. Wenn man also sieht, ‚Viertelstunde ich muss jetzt zum Boarding‘, dann sollte man da auf sich aufmerksam machen und dem Sicherheitspersonal auch mitteilen, dass man jetzt durch muss.“
Aktuell beklagen nämlich viele Passagiere, dass sie zwar rechtzeitig, also mehrere Stunden vor Abflug am Flughafen waren, die Check-In-Schalter aber frühestens zwei Stunden vor dem Flug geöffnet hätten. Und diese Zeit hätte für die Sicherheitskontrolle nicht gereicht.