
Kein Anspruch auf tödliche Medikamente
(PR|Symbolbild) Schwerkranke dürfen keinen Zugang zu einem bestimmten Betäubungsmittel bekommen, um sich damit das Leben zu nehmen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Es hat die Klagen drei schwerkranker Menschen gegen die Bundesrepublik Deutschland abgewiesen.
Veröffentlicht: Donnerstag, 10.12.2020 15:03
Schwerkranke Menschen hätten nach derzeitiger Rechtslage keinen Anspruch auf den Zugang zu dem Betäubungsmittel zur Selbsttötung. Sterbehilfeorganisationen ermöglichten einen begleiteten Suizid auch ohne Inanspruchnahme dieses Schlafmittels. Damit stehe den Klagenden eine Alternative zur Verfügung. Die Klagenden wollten eine Erlaubnis für den Kauf erwirken. Zur Begründung beriefen sie sich auf das Grundrecht auf Selbstbestimmung über den eigenen Tod sowie auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 2017.