
Das steht in dem Bericht, den das NRW Justizministerium am Montag veröffentlicht hat.
Es sei "kein Anfangsverdacht wegen einer Straftat ersichtlich", heißt es in dem Bericht des Leitenden Oberstaatsanwalts in Köln. Die Kölner Staatsanwaltschaft hatte Fehler in den eigenen Reihen geprüft. Denn der mutmaßliche Täter hatte laut Polizei bereits im März Bedienstete einer anderen städtischen Behörde angegriffen. In diesem Zusammenhang stellte sich die Frage, ob der mutmaßliche Täter nicht längst in eine geschlossene psychiatrische Klinik hätte eingewiesen werden müssen.
Das Dienstaufsichtsverfahren gegen den zuständigen Staatsanwalt dauert aber weiter an. Weiterhin würde auch geprüft, ob sich der städtische Bedienstete strafbar gemacht habe, weil die Kämmerei nicht über die Gefährlichkeit des Mannes informiert worden war.