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Keine Entschädigung nach rechtswidrigen Polizeimaßnahmen
(PW | Symbolbild) Wer als Teilnehmer einer Demonstration mehrere Stunden von der Polizei in der Kälte festgehalten wird, bekommt dafür keine Entschädigung. Das hat das Kölner Landgericht entschieden. Geklagt hatte ein Teilnehmer einer Demo gegen eine Kundgebung der Partei "pro NRW".
Veröffentlicht: Donnerstag, 02.07.2020 13:40
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2017 hatten sich rund 200 Menschen vor der Kirche St. Aposteln versammelt. Die Polizei umstellte die Teilnehmer, löste die Gegendemo auf und entließ die Demonstranten erst nach der Feststellung ihrer Identität, nach viereinhalb Stunden.
Das Gericht sah die Persönlichkeitsrechte nicht so schwer verletzt, dass eine Entschädigung in Geld gerechtfertigt wäre. Die Polizeimaßnahmen an sich waren allerdings rechtswidrig.
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