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Symbolbild: Gerichtsakten
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Damit blieben die Kläger, deren Mütter während der Schwangerschaft das Präparat mit dem Wirkstoff Thalidomid eingenommen hatten, mit ihren Forderungen höherer Leistungen ohne Erfolg. Mit ihren Klagen wollten sie erreichen, dass neben bereits anerkannten Schäden auch Gefäßschäden entschädigt werden. Dem ist das Gericht allerdings nicht gefolgt, weil es darüber bisher noch keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse gebe. Gegen die Urteile kann in Berufung gegangen werden.
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