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Keine Kontaktbeschränkungen in Gastronomie
(SR|Symbolbild) Seit Dienstag gelten bei uns wieder strengere Kontaktbeschränkungen. Geimpfte und Genesene dürfen sich im privaten und öffentlichen Raum nur noch zu maximal 10 Personen treffen. Das gilt allerdings nicht in der Gastronomie, wie der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA NRW jetzt klarstellt.
Veröffentlicht: Mittwoch, 29.12.2021 14:14
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Silvesterfeiern im Restaurant seien also auch mit mehr als 10 Personen erlaubt, so Thorsten Hellweg vom DEHOGA.
„Das heißt, Kontaktbeschränkungen, wie sie für private Bereiche in Wohnungen beispielsweise oder in Parks oder auf Plätzen gelten, gelten grundsätzlich nicht in der Gastronomie.“
Möglich mache das die strenge Kontrollpflicht von 2G, beziehungsweise 2G plus.
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