
Keine schnelle Entscheidung über AfD Anträge
(PW|Symbolbild) Das Kölner Verwaltungsgericht wird in diesem Jahr nicht mehr über Eilanträge der AfD gegen den Verfassungsschutz entscheiden. Das hat ein Gerichtssprecher mitgeteilt. Der Plan, noch rechtzeitig vor der Bundestagswahl die Eilanträge abzuhandeln, sei nicht mehr zu halten.
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Die AfD wendet sich mit ihren Eilanträgen gegen die Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall und gegen die Bekanntgabe der Mitgliederzahl des sogenannten Flügels. Der Verfassungsschutz habe erst vor wenigen Wochen angeforderte Akten übersandt, so der Gerichtssprecher. Um die Bundestagswahl weder positiv noch negativ zu beeinflussen, hat die zuständige Kammer mitgeteilt, vor dem Wahltag keine Entscheidung mehr zu treffen. Solange dürfe der Verfassungsschutz die AfD nicht als Verdachtsfall bezeichnen.