Anzeige
Kirchenrichter bestreitet Mitverantwortung für Missbrauch
© pixabay/qimono
Teilen:

Kirchenrichter bestreitet Mitverantwortung für Missbrauch

(MT|Symbolbild) Im Prozess um Missbrauchsvorwürfe gegen einen katholischen Priester hat am Mittag der frühere oberste Kirchenrichter Assenmacher in seiner Zeugenaussage eine Mitverantwortung für Missbrauch zurückgewiesen. Der Priester ist am Kölner Landgericht angeklagt, über Jahre seine Nichten und andere Minderjährige schwer sexuell missbraucht zu haben.

Veröffentlicht:

Anzeige

Die Zeugenbefragung der hohen Kirchenfunktionäre soll klären, wer im Erzbistum wann von den bereits 2010 zum ersten Mal erhobenen Vorwürfen wusste und wieso der Mann trotzdem weiter als Priester mit Kindern arbeiten durfte. In dieser Zeit hat der Priester mutmaßlich weitere Minderjährige missbraucht.

Als der frühere oberste Kirchenrichter im Erzbistum Köln heute im Zeugenstand erklärte, es habe keine ausreichenden Hinweise gegeben, um einzuschreiten und er sei auch nicht zuständig gewesen, platze dem vorsitzenden Richter der Kragen.

‚‚Wenn Sie oder jemand anders im Erzbistum gewollt hätten, hätten sie mit wenig Aufwand, sehr viel Belastendes erfahren können.‘‘

Den Umgang der Kirche mit Missbrauch, kommentierte der Richter mit dem Satz:

‚‚Da läuft es einem eiskalt den Buckel runter.‘‘
Anzeige

Bei der heutigen Verhandlung hat sich ein weiteres Opfer gemeldet. Die Frau wurde heute im Strafprozess gegen den Priester, der über Jahre seine Nichten und andere Minderjährige schwer missbraucht haben soll als Opfer und Zeugin befragt. Aus Rücksicht und zum Schutz der Frau, wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Auch der ehemalige Interventionsbeauftragte des Erzbistums sagte heute als Zeuge aus. Der Mann sagte, bis zu seinem Ausscheiden vor drei Jahren sei im Erzbistum Köln nicht kontrolliert worden, ob die Auflagen sich von Kindern fernzuhalten bei Verdachtsfällen eigehalten werden. Der Umgang der Institution Kirche mit Missbrauch sei für ihn im Laufe der Zeit so unerträglich geworden, dass er die Stelle des Interventionsbeauftragten abgeben musste.

Anzeige
Anzeige
Anzeige