
© pixabay/qimono
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Das Oberverwaltungsgericht des Landes hat die 2G-Regeln für Weihnachtsmärkte, Sport im Freien und in der Gastronomie für rechtens erklärt. Die Kontaktbeschränkungen durch das Land für nicht geimpfte oder genesene Menschen seien verhältnismäßig. Der Kölner Anwalt sah seine Grundrechte zu sehr eingeschränkt. Er sah nur FFP2-Masken in Innenräumen und den Schutz von Risikogruppen als verhältnismäßig an. Das Gericht sagte, es gebe Möglichkeiten alleine draußen Sport zu machen. Das relativiere den Eingriff durch die 2G-Regeln.
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