
© pixabay/qimono
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Das Verwaltungsgericht Köln hat mit zwei Eilbeschlüssen entschieden, dass die Beschränkungen auch in den eigenen vier Wänden weiterhin gelten. Das öffentliche Interesse des Gesundheitsschutzes überwiege hier vor dem privaten Interesse der Antragsteller. Unter Berücksichtigung der hohen Inzidenz und der Ausbreitung der Corona-Mutationen sei auch ein zeitlich begrenzter Eingriff ins Grundrecht rechtens, so das Gericht.
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