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Klage gegen Freizeitpark abgewiesen
© Radio Köln
Symbolbild: Landgericht
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Klage gegen Freizeitpark abgewiesen

(GDM) Muss ein Freizeitpark Verantwortung dafür übernehmen, wenn bei einer Fahrt mit einem Fahrgeschäft ein Besucher verletzt wird? Darüber musste das Kölner Landgericht entscheiden.

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Eine Frau hatte Schmerzensgeld gefordert, weil sie sich bei einer Fahrt auf einer Wildwasserbahn, ihren Angaben nach, eine Rippenserienfraktur und diverse Prellungen zugezogen hatte.

Ihrer Meinung nach habe es an notwendigen Sicherheitsvorkehrungen gemangelt. Es habe nur Griffe zum festhalten gegeben, so die Klägerin.

Die Gondel sei beim Herabfahren eines Steilhangs außer Kontrolle geraten, so dass ein Festhalten nicht möglich war und alle Insassen durcheinander flogen.

Das Gericht entschied gegen die Frau. Laut Urteil wurde keine Sicherungspflicht verletzt. Die Betreiberin müsse nicht für alle denkbar entfernt liegenden Verletzungsmöglichkeiten Vorsorge treffen, sondern nur solche Vorkehrungen, die nach den jeweiligen Umständen erforderlich seien. Rasante Fahrweisen und schnelle Richtungswechsel seien außerdem der Reiz des Fahrgeschäfts. Auf diesen Fakt und das man sich gut festhalten muss, darauf hatte die Betreiberin mit Schildern ausreichend hingewiesen, so das Gericht.

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