Klage gegen Mund-Nasen-Schutz bei Prüfung abgewiesen

(DD|Foto:Symbolbild) Studenten an der Uni Köln müssen bei Klausuren einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Und das ist auch rechtens, hat jetzt das Verwaltungsgericht Köln entschieden.

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Ein Jurastudent hatte gegen die Maskenpflicht geklagt. Der Mann hatte bei der Universität erfolglos beantragt, zwei Klausuren im Fach Jura ohne eine Maske zu schreiben. Sein Argument: Die Einhaltung des Abstandsgebots müsse ausreichen oder man müsse gegebenenfalls entsprechende Plexiglasscheiben aufbauen.

Das Gericht aber wies dies zurück. Die Maskenplicht sei verhältnismäßig und diene zusammen mit dem Abstandhalten und einer ausreichenden Belüftung dem Infektionsschutz. Bei gesundheitlicher Einschränkung bestehe außerdem die Möglichkeit, die Prüfung in einem gesonderten Raum abzulegen.

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