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Klage gegen Überwachungskameras ohne Erfolg
© pixabay/qimono
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Klage gegen Überwachungskameras ohne Erfolg

(SR|Foto:Symbolbild) Ein Kölner hält die Videoüberwachung auf vielen Plätzen in der Stadt während des Teil-Lockowns für unnötig und hat gegen sie geklagt. Ohne Erfolg: Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klage abgewiesen. 

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Die Kriminalität sei im „Corona-Lockdown-Light“ offensichtlich zurückgegangen, so das Argument des Klägers. Außerdem könnten Straftäterinnen und Straftäter wegen der Mund-Nasen-Bedeckung ohnehin nicht erkannt werden. Das sieht das Gericht anders: Die Nachteile durch das Aussetzen der Videoüberwachung wiegten schwerer als die Beeinträchtigung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung, so die Richter.


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