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Klage nach Unfall mit Baum abgewiesen
© Pixabay|Rico Löb (CC0)
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Klage nach Unfall mit Baum abgewiesen

(DA|Symbolbild) Autofahrende müssen auf Landstraßen zu jeder Zeit mit Hindernissen rechnen. Das sagt das Kölner Landgericht.

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Hintergrund war die Klage eines Autofahrers, der hinter einer Kurve gegen einen umgestürzten Baum gefahren war. Dafür wollte er Schadenersatz vom Land haben, weil dessen Angestellte die Bäume an Straßenrändern kontrollieren müssen.

Dabei hätte auffallen müssen, dass der Baum umsturzgefährdet war. Das Land sagt aber, dass die Kontrollen regelmäßig durchgeführt wurden. Schlussendlich ist die Klage abgewiesen worden, weil der Autobesitzer nicht nachweisen konnte, dass das Land bei den Kontrollen unsauber gearbeitet habe.

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