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Klimaaktivisten müssen Strafe wegen Nötigung zahlen
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Klimaaktivisten müssen Strafe wegen Nötigung zahlen

(DD|RO|Archivbild) Das Kölner Amtsgericht hat den Prozess gegen drei Umweltaktivisten eingestellt. Sie sollen wegen Nötigung jeweils 200 Euro zahlen. 

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Es ging dabei um die Blockade des Godorfer Hafens im Sommer 2020. Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen vorgeworfen, mit Kajaks die Ein- und Ausfahrt der Schiffe zum Hafen blockiert zu haben. Aus Protest gegen den Ölkonzern Shell in Wesseling hatten Aktivisten außerdem ein Seil über die Einfahrt des Hafens gespannt. Mehrere Schiffe konnten so nicht in den Hafen rein oder heraus fahren. 

Laut Anklage konnte die Shell-Raffinerie sechs Stunden lang nicht mit Rohstoffen versorgt werden.

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