
© Radio Köln
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Solche Konversionsbehandlungen sind bei jungen Menschen künftig strafbar. Diese Entscheidung sei längst überfällig, sagte uns Hugo Winkels vom KLuST.
„Es ist längst erwiesen und jedem Menschen auch eigentlich klar, dass es gegen Homosexualität keine Mittel gibt, denn es ist keine Krankheit! Sondern eine ganz normale menschliche Veranlagung, die gottseidank in unserem Land auch so gelebt werden kann.“
Allerdings sei es ein Unding, dass solche Behandlungen zur Unterdrückung der sexuellen Orientierung nach dem 18. Geburtstag weiter durchgeführt werden könnten, so Winkels weiter. Man müsse sich dafür einsetzen, dass Konversionsbehandlungen grundsätzlich verboten werden.
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