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Kölner bekommt nach Sturz kein Schmerzensgeld
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Kölner bekommt nach Sturz kein Schmerzensgeld

(TS|Foto:Symbolbild) Ein Kölner bekommt nach einem Sturz in der Südstadt kein Schmerzensgeld von der Stadt. Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.

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Der Mann hat die Stadt verklagt, weil er wegen einer Unebenheit auf den Boden gestürzt sei. Er brach sich dabei nach eigener Aussage die Hand und spürt die Verletzung immer noch. Die Unebenheit konnte er offenbar nicht sehen, wie er sagt, weil er eine Getränkekiste getragen hat.

Fußgänger müssen sich den Straßenverhältnissen anpassen, so das Urteil des Gerichts. In diesem Fall sei die Unebenheit zu erkennen gewesen. Es ging um mehrere nebeneinanderliegende Pflastersteine, die eine Kante gebildet hätten. 

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