Kölner Brauhaus scheitert vor Gericht
Veröffentlicht: Mittwoch, 22.07.2020 18:03
(PR|Foto:Symbolbild) Die aktuellen Corona-Regeln für die NRW-Gastronomie sind rechtens. Das hat das Oberverwaltungsgericht des Landes in Münster in einem Eilverfahren entschieden. Ein Kölner Brauhaus aus Köln hatte sich gegen die damit verbundenen Beschränkungen gewandt.
Die in der Corona-Schutzverordnung geregelten Mindestabstände zwischen Tischen und Theke, die Sitzplatzpflicht und die Beschränkung auf Gruppen mit maximal zehn Personen sei nicht zu beanstanden, so die obersten Verwaltungsrichter. Nur so könne man einer erhöhten Infektionsgefahr vorbeugen. Diese Vorgabe sei Teil eines Gesamtkonzeptes der Politik, um soziale und persönliche Kontakte zu beschränken, so die Begründung. Diese Eilentscheidung kann nicht angefochten werden.