
© Radio Köln
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Um was für eine Art von Verfehlungen es sich dabei handelt, gab das Erzbistum nicht bekannt. Der Mann sei bis auf Weiteres von seinen Aufgaben entbunden und dürfe weder als Pfarrer, noch als öffentlicher Priester tätig sein.
Das Kölner Erzbistum weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass es jeden Hinweis auf etwaige Verfehlungen sehr ernst nehme und ihnen nachgehe. Gleichzeitig gelte für den Pfarrer wie für jeden Beschuldigten die Unschuldsvermutung.
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