Kölner Fall geht jetzt vor den Bundesgerichtshof

(DD|Foto:Symbolbild) Dienstagvormittag wird sich der Bundesgerichtshof mit dem "Recht auf Vergessen" im Internet befassen. Auch das Kölner Oberlandesgericht hat sich mit dem Fall schon beschäftigt. Es geht um zwei Klagen gegen Google.

Unter anderem klagt ein ehemaliger Chef, weil er nicht mehr mit einer damaligen Erkrankung und finanziellen Misere seines Verbandes in Verbindung gebracht werden will.

In einem zweiten Verfahren klagt ein Paar, weil kritische Artikel sowie Fotos von ihnen auftauchen, wenn jemand ihre Namen googelt. Sie waren in der Vorinstanz zuletzt beim Kölner Oberlandesgericht gescheitert.

Die Richter müssen klären, ob das Informationsinteresse der Öffentlichkeit schwerer wiegt als der Schutz persönlicher Daten.

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