
Kölner Gericht gibt Streikenden in Bonn recht
(DC|Symbolbild) Es ist ein gutes Zeichen und auch ein Urteil mit Signalwirkung für die Mitarbeitenden der Uniklinik Köln. Denn wie die Kollegen in Bonn, streiken auch die Kölner Uniklinik-Beschäftigten seit über zwei Monaten für Entlastungen. Nun hat das Landesarbeitsgericht in Köln den Streikenden der Uniklinik Bonn den Rücken gestärkt.
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Die Berufungskammer entschied, dass der Streik mit den Forderungen nach einem Entlastungstarifvertrag nicht gegen das Gesetz verstoße, wie es die Kläger der Uniklinik Bonn gesehen hatten, sagte uns Gerichtssprecherin Nadja Abu-Lepti: „Die Klage ist abgewiesen worden, weil die Berufungskammer insoweit den Gründen des Arbeitsgerichts Bonn folgt und den Streik für zulässig hält.“ Das Gericht habe bejaht, dass die Streikforderungen zulässig sind. Und der Streik sei nach Auffassung der Berufungskammer auch derzeit nicht unverhältnismäßig, insbesondere, weil hier eine gute Notdienstvereinbarung zwischen den Parteien vereinbart worden sei. Faktisch dürfe damit weiter gestreikt werden.
Die Gewerkschaft ver.di begrüßt das Urteil des Kölner Landesarbeitsgerichts zu den Streiks. Verhandlungsführerin Gabriele Schmidt sagte wörtlich, die Beschäftigten der Bonner Uniklinik seien stinksauer über das Verhalten ihres Arbeitgebers, statt alles daran zu setzen, den Streik durch gute Lösungen am Verhandlungstisch zu beenden, habe der Klinikvorstand seine Energie darauf verschwendet, den Streik mit juristischen Winkelzügen zu beenden.