
Kölner Grundschülerin scheitert vor Gericht
(PW|Symbolbild) Der NRW-Verfassungsgerichtshof hat die Klage einer Kölner Grundschülerin abgewiesen. Sie und drei weitere Schülerinnen und Schüler hatten eine Rückkehr zum Präsenzunterricht gefordert. Alle vier waren auch schon vor dem Oberlandesgericht gescheitert.
Veröffentlicht: Samstag, 30.01.2021 11:17
Die Klägerinnen und Kläger hatten gesagt, das Verbot des Präsenzunterrichts verletze ihre Grundrechte. Das Recht auf Bildung und schulische Förderung werde nicht beachtet. Das könne man nicht mit der Pandemie rechtfertigen. Der Verfassungsgerichtshof sah das anders. Die Dauer des Verbots bis zum 14. Februar sei durchaus hinnehmbar. Allerdings gab das Gericht dem Land auch einige Hinweise mit. Die Maßnahmen müssten jeweils den konkreten Umständen in NRW angepasst sein. Außerdem sei die Dauer einer Maßnahme ein wesentliches Kriterium.