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Kölner Landgericht Urteil: Freundin muss Auto ihres Liebsten nicht wegfahren
© Radio Köln
Symbolbild: Landgericht
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Kölner Landgericht Urteil: Freundin muss Auto ihres Liebsten nicht wegfahren

(MH | Foto: Symbolbild) Muss die Lebensgefährtin eines Mannes dessen Auto wegfahren, wenn dieser halb auf Bahngleisen geparkt hat und sich ein Zug nähert? Mit dieser Frage musste sich jetzt das Kölner Landgericht beschäftigen. Geklagt hatte der männliche Part eines, mittlerweile ehemaligen, Pärchens.

Veröffentlicht: Donnerstag, 27.06.2019 15:15

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Die beiden waren auf einem Ausflug nach Ratingen gewesen, als er plötzlich dringend auf die Toilette musste und seinen Wagen so abstellte, dass er teilweise auf die Gleise ragte. Der Mann bat seine Freundin den Wagen umzusetzen und verschwand dann. Auch ein Passant machte die Frau darauf aufmerksam, dass der Wagen so nicht stehen bleiben könne.

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Als die Frau dann ausstieg, näherte sich ein Güterzug und erfasste den Wagen. Dafür wollte der Mann jetzt 7.000 Euro Schadenersatz haben. Die bekommt er aber nicht. Die Richter urteilten, dass es keine rechtliche Verpflichtung gebe, Schaden von Dingen des Partners abzuwenden.

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