
© Radio Köln
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Bis jetzt galt die sogenannte Mieterschutzverordnung nur in 18 Städten und Gemeinden, auch bei uns in Köln. Ab März dürfen in diesen Städten die Mieten nur noch um 15 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen statt regulär um 20 Prozent. Bei Neuverträgen darf die neue Miete nur noch 10 Prozent über der ortsüblichen Miete liegen. Dafür müssen Mieter aber natürlich wissen, was der Vormieter bezahlt hat. Ob alle Vermieter dabei transparent sein werden, bleibt offen. (SR|Symbolbild)
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