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Kölner Polizei reicht Beschwerde ein
© Radio Köln/ Waltel
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Kölner Polizei reicht Beschwerde ein

(PW) Nach dem Verbot von Teilen der Videoüberwachung am Neumarkt durch das Verwaltungsgericht legt die Polizei jetzt Beschwerde gegen die Entscheidung ein. 

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Das Gericht hatte entschieden, dass die Polizei die Eingänge des Gesundheitsamtes, von Wohn- und Geschäftshäusern und Autokennzeichen unkenntlich machen muss. Die Auflagen seien rechtlich in Zweifel zu ziehen, sagt Polizeipräsident Jacob. Sie führten dazu, dass weite Teile des Neumarkts von der Videobeobachtung ausgeschlossen werden. Bis zum 9. März kann die Polizei beim Oberverwaltungsgericht Münster die Beschwerde einreichen.

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