
© Waltel / RK
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Symbolbild: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe
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Der Wahlausschuss für die Bundesrichter entscheidet immer in geheimer Abstimmung über neue Richter. Er besteht aus den 16 Landes-Justizministern und 16 vom Bundestag gewählten Mitgliedern.
(SR|KU)
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