
Kölner Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Polizei ein
(GL|Symbolbild) Vor einem halben Jahr wurde ein Mann in Ostheim bei einer Zwangsräumung durch die Polizei erschossen. Jetzt hat die Kölner Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt. Der Grund: Der Schusswaffeneinsatz sei Notwehr und deshalb gerechtfertigt gewesen.
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Die Gerichtsvollzieherin hatte die Polizei bei der geplanten Zwangsräumung dazu geholt, weil der Mieter als gewaltbereit und psychisch auffällig bekannt gewesen sei, so die Staatsanwaltschaft. Als die Polizei die Wohnungstür öffnete, habe der 48-Jährige sie mit einem Messer bedroht. Er hatte laut Staatsanwaltschaft Alkohol getrunken und offenbar Drogen genommen. Trotz Reizgas und der Aufforderung, das Messer fallen zu lassen, sei er weiter mit erhobenem Messer auf sie zugelaufen. Die gezielten Schüsse hätten die Beamten zu ihrem eigenen Schutz abgegeben.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann bereits wegen Widerstands gegen Polizeibeamte angeklagt. Damals habe der Mann seinen Suizid angekündigt und die ihm zu Hilfe eilenden Beamten dann getreten. Anwohner berichteten davon, dass der 48-Jährige aggressiv gewesen sei und die Polizei mehrfach seine Haustür aufbrechen musste, wegen extremer Ruhestörung oder weil er seine Wohnung unter Wasser gesetzt hatte.