
© Radio Köln|Waltel
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Die Justizangestellte hatte zwischen November 2022 und Juli 2023 den Anklägern insgesamt 112 Akten zu spät oder gar nicht vorgelegt. Das aus Überforderung, sagte sie vor Gericht, sie habe die Masse an Akten nicht bewältigen können.
In einem Fall wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften wurde das Verfahren erheblich verzögert; in einem anderen Fall von Kinderpornografie die Strafverfolgung sogar ganz vereitelt. Die Frau wurde zu einer Geldstrafe von 4.200 Euro verurteilt.
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