
Klage
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Am Freitag beschäftigt sich deswegen das Oberverwaltungsgericht in Münster mit dem Fall. Die Frau fordert eine Entschädigung. Sie klagt, weil sie nach ihrem Referendariat 2007 und in den folgenden Jahren nicht in den Schuldienst eingestellt wurde. Dafür macht sie das später gekippte Kopftuchverbot verantwortlich.
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