
© Radio Köln
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Symbolbild: Gerichtsakten
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Der 33-Jährige hatte laut Anklage die frisch operierten 15-Jährigen aus ihrem Zimmer in einen anderen Teil des Gebäudes geführt, schloss von innen die Tür ab und begrapschte die junge Frau gegen ihren Willen, dann drückte er sie auf einen Stuhl und verlangte von ihr, auch ihn zu berühren. Die Geschädigte wehrte sich, deswegen ließ er irgendwann von ihr ab.
Das vergleichsweise milde Urteil kam aufgrund eines vollumfänglichen Geständnisses des Angeklagten sowie einer Ausgleichszahlung des Täters in Höhe von 3.500 Euro zustande.
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