
Krisenstab beschließt Verweilverbot an ausgewählten Orten
(RO|Symbolbild) In Köln gibt es zu bestimmten Zeiten bestimmte Orten, an denen sich niemand mehr aufhalten darf. Der Corona-Krisenstab hat am Donnerstag ein Verweilverbot für große Teile der Alfred-Schütte-Allee in Poll beschlossen und auch wieder ein Verweilverbot für den Brüsseler Platz im Belgischen Viertel verhängt. Es gilt jeweils in der Woche von 18 Uhr abends bis 1 Uhr nachts und an den Wochenenden und Feiertagen schon ab 15 Uhr nachmittags.
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Ordnungsamt und Polizei hatten in den vergangenen Tagen vor allem rechtsrheinisch immer wieder sehr große Menschen-Ansammlungen und viele Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung festgestellt. In Poll an der Alfred-Schütte-Allee gilt das Verweilverbot für den ganzen Bereich zwischen Drehbrücke im Norden und Maifischgasse im Süden. Auf der Straße, dem Geh- und Radweg, dem dortigen begrünten Damm und der Hochwasserschutzmauer darf sich dann niemand mehr länger aufhalten. Das Verweilverbot gilt nicht für die Poller Wiesen.
Hier noch mal die beschlossene Maßnahme des Krisenstabs im Detail: (Original-Text der Stadt Köln)
Im Bereich der Dammkrone der Alfred-Schütte-Allee ist das Verweilen in der Zeit von montags bis freitags von 18 Uhr bis 1 Uhr und von samstags bis sonntags sowie an Tagen vor gesetzlichen Feiertagen von 15 Uhr bis 1 Uhr bis einschließlich zum 19. April 2021 untersagt. Das gilt für alle befestigten und als Fahrbahn, Geh- und Radweg inklusive dazwischenliegendem Straßenbegleitgrün genutzten Flächen und inklusive der Hochwasserschutzmauer. Es ist der Bereich der Alfred-Schütte-Allee vom Norden ab Hausnummer 2 bis zum Süden Einmündung Maifischgasse, im Osten bis zum Beginn der privaten Grundstücke und im Westen einschließlich des Geh-und Radweges betroffen. Das Verweilverbot gilt nicht für die Poller Wiesen.
Das Verweilverbot im Bereich Brüsseler Platz (Brüsseler Platz sowie Maastrichter Straße von der Kreuzung Brabanter Straße bis zur Kreuzung Brüsseler Straße, Brüsseler Straße von der Ecke Genter Straße bis zur Ecke Lütticher Straße, Moltkestraße von der Ecke Lütticher Straße bis zur Kreuzung Neue Maastricher Straße / Antwerpener Straße, Neue Maastrichter Straße komplett) gilt von montags bis freitags von 18 Uhr bis 1 Uhr und von samstags bis sonntags sowie an Tagen vor gesetzlichen Feiertagen von 15 Uhr bis 1 Uhr bis einschließlich zum 19. April 2021. Ausgenommen von diesem Verweilverbot sind die genehmigten Außengastronomieflächen und der Bereich des Kinderspielplatzes.