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Kündigung wegen zweiter Ehe: Erzbistum verzichtet auf Verfassungsbeschwerde
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Kündigung wegen zweiter Ehe: Erzbistum verzichtet auf Verfassungsbeschwerde

(DC | Foto. Symbolbild) Das Erzbistum Köln wird keine Verfassungsbeschwerde im Fall des entlassenen Chefarztes in einem katholischen Krankenhaus einlegen. Damit akzeptiert das Erzbistum ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts. Man habe jetzt gründlich abgewägt und sich dazu entschieden, den Fall auf sich beruhen zu lassen. 

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Maßgeblich für die Entscheidung sei, dass der Fall aktuell keine arbeitsrechtliche Relevanz mehr habe, da er nach heute geltendem kirchlichen Arbeitsrecht anders zu beurteilen wäre, hieß es in einer Mitteilung des Erzbistums. Die entsprechende kirchengesetzliche Kündigungsregelung sei inzwischen geändert worden.  

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2009 wurde einem Chefarzt in einem katholischen Krankenhaus gekündigt, weil er nach seiner Scheidung ein zweites Mal geheiratet hatte. Die katholische Kirche sah darin einen Loyalitätverstoß. Dagegen hatte der Arzt geklagt und ging zehn Jahre lang durch die Instanzen. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschied schließlich, dass die Kündigung rechtswidrig war.  

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