
Kündigungswelle bei Stromversorgung
(MT|Symbolbild) Die angespannte Lage auf dem weltweiten Energiemarkt sorgt bei uns in Köln für massiven Beratungsbedarf. Wie Radio Köln gestern ausführlich berichtete, haben viele Strom- und Gaskundinnen und -kunden bei uns in Köln in den vergangenen Wochen ein Kündigungsschreiben ihres Energieanbieters erhalten. Somit muss die RheinEnergie als Grundversorger einspringen.
Veröffentlicht: Dienstag, 04.01.2022 14:29
Viele Strom- und Gaskundinnen und -kunden bei uns in Köln und in der ganzen Region haben in den vergangenen Wochen ein Kündigungsschreiben ihres Energieanbieters erhalten. Darin steht, dass die Versorgung eingestellt wird. Das liegt an den stark angestiegenen Energiepreisen.
Bei der RheinEnergie liefen am Dienstag die Leitungen heiß, viele Menschen riefen an, um sich beraten zu lassen. Wegen des hohen Telefonaufkommens der Kunden-Hotline kam es zeitweise zu langen Wartezeiten. Rund 25.000 potentielle Neukundinnen und -kunden hätten sich inzwischen wegen der unsicheren Lage gemeldet, so der Energieversorger. Mitte Dezember musste bereits die Neuaufnahme gestoppt werden. Wer von einer Kündigung betroffen ist, werde von der RheinEnergie aber automatisch versorgt. Man gehe davon aus, dass sich die Lage auf dem Energiemarkt bald wieder beruhigen wird, so eine Sprecherin gegenüber Radio Köln. Dann werde die RheinEnergie auch wieder andere Tarife neben der Grund- und Ersatzversorgung anbieten. Dagmar Blachmann von der Kölner Verbraucherzentrale habe derartige Vorgänge als Energieberaterin noch nie erlebt:
Wir haben wirklich aktuell da sehr, sehr viele Anfragen von Verbrauchern, die dieses Problem haben. Wir haben dazu Musterbriefe eingestellt. Ich kann in jedem Fall dem Versorger mitteilen, dass diese Kündigung unwirksam und nicht zulässig ist und ihn im Grunde auch dazu abfordern weiter zu versorgen, zu den vereinbarten Preisen. Die Höhe der Beschaffungskosten ist kein Grund, den Preis zu ändern und auch kein Kündigungsgrund. Das ist absolut unzulässig.
Die Energierechtsexpertin rät allen Betroffenen, Schadenersatz einzufordern. Eine außergerichtliche Auseinandersetzung über Anwälte sei für sie nicht erfolgsversprechend. Für eine gerichtliche Klärung rate sie auf jeden Fall zu einer Rechtsschutzversicherung. Das ausführliche Interview und alle Infos der Verbraucherzentrale gibt`s hier.