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Symbolbild: Gerichtsakten
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Der Angeklagte hatte weggeworfene Bilder des Künstlers aus dessen Papiermüll genommen und wollte sie weiterverkaufen.
In der Verhandlung argumentierte der Kunstdieb, dass der Wind die Mülltonne umgeweht habe, sodass die Bilder auf der Straße lagen. Als er sie an sich genommen hatte, habe er lediglich für Ordnung sorgen wollen.
So oder so war das nicht in Ordnung. Das Gericht hat entschieden: Auch wenn die Bilder im Müll lagen, befanden sie sich trotzdem noch im Besitz des Künstlers. Er muss die Bilder wieder zurückgeben und eine Geldstrafe von mehr als 3.000 Euro zahlen.
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