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Kurzzeitvermietung über Online-Portale soll begrenzt werden
© Daniel Dähling
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Kurzzeitvermietung über Online-Portale soll begrenzt werden

(GL|Symbolbild) Online-Plattformen wie das Vermietungsportal Airbnb sind der Stadt Köln und anderen Kommunen schon seit vielen Jahren ein Dorn im Auge. Die NRW-Landesregierung hat in einem Gesetz bereits eine Registrierungspflicht für Vermieterinnen und Vermieter umgesetzt. Das reicht den Mietervereinen und dem Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA allerdings nicht.

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Beide verweisen auf den Koalitionsvertrag von CDU und Grünen im Land. Darin hätten sie neben der Registrierungspflicht auch eine Höchstgrenze von 8 Wochen für die Kurzzeitvermietung von Wohnraum vereinbart. Das sei in dem Gesetz aber nicht umgesetzt worden. DEHOGA und Mieterverein fordern, dies nachzuholen. Das könne ein starkes Signal und Hoffnung für Hoteliers sein sowie eine, wenn auch überschaubare Entlastung des Wohnungsmarktes bringen.

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