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Kutschbetrieb wird von Rosenmontagszug ausgeschlossen
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Kutschbetrieb wird von Rosenmontagszug ausgeschlossen

(KS|Symbolbild) Das Festkomitee Kölner Karneval hat auf Radio Köln-Anfrage bestätigt, dass ein Kutschbetrieb für die kommenden Rosenmontagszüge ausgeschlossen wurde. Dem Inhaber wird Tierquälerei vorgeworfen.

 

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So hatte das Amtsgericht Monschau den Mann deswegen bereits zu einer Geldstrafe in Höhe von 4.500 Euro verurteilt. Das Urteil sei aber noch nicht rechtskräftig, weil er und die Staatsanwaltschaft in Revision gegangen waren. Beim Rosenmontagszug vor ein paar Wochen tauchte der Mann dann zur Verblüffung vieler wieder auf. Der Chef des Kutschbetriebs wollte offensichtlich seine Kutsche und Pferde im Zug begleiten, sagten uns die Altstädter, die das Gespann gebucht hatten. Das Platzverbot aber ignorierte er. So wurde er zum Beispiel vom Präsident der Altstädter im Aufstellbereich angesprochen und gebeten zu gehen. Die Kutsche wurde von seiner Tochter gefahren, die aber wie die Pferde nicht Teil des Verfahrens seien, so ein Sprecher des Festkomitees. Für die kommenden Jahre zieht das Festkomitee die Reißleine: Kutsche und Pferde des Betriebs dürfen nicht mehr mit dabei sein.

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