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Die KVB folgt damit nach eigenen Angaben einer Empfehlung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen. Grund für die Entscheidung ist der Brandschutz. Im In- und auch im Ausland habe es schon mehrere Vorfälle gegeben, bei denen die Akkus von E-Tretrollern angefangen haben zu brennen. Für sie gelten außerdem deutlich niedrigere Sicherheitsanforderungen als zum Beispiel für Pedelecs oder Elektro-Rollstühle, schreibt die KVB - und die Gefahr eines Akkubrandes ist deswegen höher. Das Mitnahme-Verbot in der KVB gilt nur demnach auch nur für die E-Tretroller und nicht für andere Elektrofahrzeuge.
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