
Der Ex-Trainer klagt gegen den Klub um Ansprüche nach seiner Freistellung im März. Der Kammertermin findet am 16. Februar 2027 vor dem Arbeitsgericht Köln statt. Eine außergerichtliche Einigung ist nach Angaben des Gerichts bereits gescheitert.
Eine Million Euro und eine Vertragsklausel
Nach Informationen des Kölner Stadt-Anzeigers geht es konkret um eine Klausel in Kwasnioks Vertrag. Diese besagt: Im Fall einer vorzeitigen Trennung erhält der 45-Jährige bis zum Ende der Saison 2025/26 sein volles Gehalt von rund einer Million Euro, danach nur noch die Hälfte.
Kwasniok soll diese Vertragsklausel für unwirksam halten und auf die vollen Bezüge pochen. Der FC betont dagegen, sich vertragsgemäß verhalten zu haben. Zu weiteren Details des laufenden Verfahrens wollte sich der Verein nicht äußern.
Kwasniok war im März nach einer Serie von sieben Spielen ohne Sieg freigestellt worden.
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