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Lärm am Brüsseler Platz: Beschwerde nach Urteil
© Foto: Daniel Dähling
Brüsseler Platz
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Lärm am Brüsseler Platz: Beschwerde nach Urteil

(PR|DS|Archivbild) Die Stadt ist offenbar der Auffassung, dass sie genug gegen den Lärm am Brüsseler Platz tut, Urteil des Oberverwaltungsgerichts hin oder her. Sie hat jetzt nämlich Beschwerde bei der nächst höheren Instanz - dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig - eingelegt.

Veröffentlicht: Montag, 18.12.2023 13:36

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Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte keine Revision gegen das Urteil zugelassen und genau dagegen wehrt sich die Stadt jetzt mit ihrer Beschwerde.

Laut des Urteils muss die Stadt mehr gegen die nächtliche Lärmbelästigung am Brüsseler Platz tun. Solange das Verfahren jetzt aber läuft, ist das Urteil nicht rechtskräftig, heißt: Die Stadt muss keine weiteren Maßnahmen gegen den Lärm ergreifen. Der Stadt ist es wichtig, dass abschließend durch das Bundesverwaltungsgericht geklärt wird, wie mit der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung umzugehen ist, dass immer mehr Menschen Freizeitaktivitäten draußen auf der Straße und öffentlichen Plätzen oder Parks verlagern.  

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