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Lärm-Urteil: Volksbühne will in Berufung gehen
© pixabay/qimono
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Lärm-Urteil: Volksbühne will in Berufung gehen

(PH|Symbolbild) Die Volksbühne am Rudolfplatz zeigt sich völlig überrascht von der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, die Baugenehmigung wieder aufzuheben. Das Theater brauchte die Genehmigung, um auch Konzerte und Kabarettvorstellungen stattfinden zu lassen. Die Volksbühne werde jetzt in Berufung gehen, heißt es in einer Mitteilung.

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Im Einvernehmen mit der Bauaufsicht seien alle Schallschutzmaßnahmen vorgenommen und große Summen investiert worden, so die Volksbühne. Das Gericht habe aber bei der Lärmmessung überraschend andere Maßstäbe angesetzt als die gängigen. Laut des Gerichts hatte die Volksbühne schon vor der erteilten Baugenehmigung Konzerte veranstaltet. Geklagt hatte ein Nachbar der Bühne.

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