
Landgericht bestätigt: Absage der Eisenwarenmesse berechtigt
(DD|Foto:Symbolbild) Die Koelnmesse hat mit der kurzfristigen Absage der Internationalen Eisenwarenmesse im vergangenen Jahr wegen Corona richtig gehandelt. Das hat ihr jetzt das Kölner Landgericht bestätigt und die Klage eines Ausstellers abgewiesen. Der wollte Schadenersatz von der Messe, weil er Hotels, Restaurants und Hostessen bereits gebucht hatte.
Veröffentlicht: Samstag, 01.05.2021 10:40
Die Koelnmesse hatte dem Aussteller seine bereits geleistete Zahlung in Höhe von über 132.000 Euro zurückgezahlt. Das Unternehmen wollte aber über 205.000 Euro von der Messe, weil die Absage ohne Grund erfolgt sei und es keine behördliche Anordnung dafür gegeben habe. Das Landgericht sieht das anders. Die Koelnmesse habe eine vertragliche Rücksichtnahme- und Schutzpflicht ihren Ausstellern und Besuchern gegenüber. Da viele Ausstellerinnen und Aussteller sowie Besucherinnen und Besucher der Eisenmesse aus den damals schon stark von Corona betroffenen Ländern China und Indien kämen, sei die Entscheidung richtig gewesen.