
Landgericht: Stromkästen dürfen für Kirmes genutzt werden
(LE|Archivbild) Am Samstag startet die Osterkirmes bei uns in Deutz. In diesem Jahr mit einem neuen Veranstalter. Dieser Wechsel hat für Streit gesorgt. Es geht um die die Infrastruktur der Stromversorgung. Jetzt musste das Kölner Landgericht entscheiden.
Veröffentlicht: Dienstag, 26.03.2024 18:37
Der alte Veranstalter wollte dem Neuen die vorhandenen Stromkästen nicht überlassen. Der Grund: Er habe die auf eigene Kosten gebaut. Sie seien deswegen in seinem Besitz und dürften nicht verwendet werden. Die Stadt Köln stellte sich dagegen, brach die Kästen zur Nutzung sogar auf. Das Kölner Landgericht hat hierzu heute eine Entscheidung gefällt: Die Verteilerkästen gehören zum Grundstück, seien damit städtisches Eigentum und können genutzt werden. Eine einstweilige Verfügung wurde damit abgelehnt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.